Ortsverband Mariensee
Besuchen Sie uns auf http://www.cdu-mariensee.de

DRUCK STARTEN


News
26.02.2009, 08:45 Uhr
Bauland für Wulfelade
Bebauungsplan 432 "Im Dorfe" rechtsverbindlich
Nach 4 1/2-jähriger Planungsphase ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Hannover am 05.02.2009 der Bebauungsplan 432 der Stadt Neustadt a. Rbge. - Stadtteil Wulfelade - mit der Bezeichnung "Im Dorfe"  rechtsverbindlich geworden. Zurzeit wird ein vereinfachtes Umlegungsverfahren zur Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse im Plangebiet durchgeführt, mit dessen Abschluss in Kürze zu rechnen ist. Damit können ab sofort gut geschnittene Baugrundstücke für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Der Baulandpreis liegt zurzeit um 45 €/m² bezogen auf voll erschlossene Grundstücke.
Bebauungsplangebiet 432 "Im Dorfe"
Wulfelade - Der Bebauungsplan weist ein Dorfgebiet (MIe) mit Baugrundstücken für eine eingeschossige Bebauung mit Einzelhäusern und einer Geschossflächenzahl von 0,3 aus. Die Bauplatzgrößen liegen zwischen mindestens 600 m² und ca. 1200 m². Der Plan enthält daneben textliche Festsetzungen für Dachform, Dachneigung, Dachmaterial und -farbe sowie zur max. Sockelhöhe. Als Besonderheit sind Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 36 m² für Kleintierhaltung zulässig.

Für das Plangebiet gilt das sogenannte Einheimischenmodell. Danach können in den ersten 5 Jahren ab Bebaubarkeit nur Bürgerinnen und Bürger ein Baugrundstück erwerben, die seit mindestens 5 Jahren ihren Lebensmittelpunkt im Stadtteil Wulfelade haben oder, wenn sie inzwischen außerhalb Wulfelades wohnen, früher für mindestens 10 Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Wulfelade hatten oder zum Zeitpunkt ihrer Geburt ihr Elternhaus in Wulfelade war. Außerdem gehören direkte Nachkommen der Grundstückseigentümer im Plangebiet per Definition zum Kreis der Einheimischen.

Nach Ablauf von 5 Jahren ab Bebaubarkeit des Plangebietes können Baugrundstücke auch an natürliche Personen veräußert werden, die mindestens seit 3 Jahren in den Stadtteilen des Ortschaftsbereiches bzw. des Grundschuleinzugsbereiches (Empede, Himmelreich, Büren), nicht aber am Grundschulstandort wohnen. Nach Ablauf von 7 Jahren ab Bebaubarkeit können auch natürliche Personen ein Grundstück erwerben, die am Grundschulstandort des Ortschaftsbereiches (Mariensee) wohnen.

Auskünfte zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. auch zum Einheimischenmodell erteilt die Stadtverwaltung Neustadt. Informationen zum Baugebiet sind auch zu erhalten bei
Reinhard Scharnhorst, Tel. (05072) 1623.
aktualisiert von Reinhard Scharnhorst, 27.02.2009, 08:08 Uhr